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- Passt ein Lift überhaupt auf meine Treppe?
- Passt ein Lift überhaupt auf meine Treppe?
Natürlich ist jede Treppe anders, doch in der Regel passt ein Treppenlift auf jede Treppe. Dort wo Sie als Person durchlaufen können, sollte auch der Treppenlift durchfahren können. Ob Sie Ihren Treppenlift aber auch wie gewünscht nutzen können, dazu berücksichtigen wir in der Planung neben den baulichen Gegebenheiten auch Ihre persönlichen individuellen Anforderungen.
- Kann ich den Treppenlift vorab einmal testen?
- Kann ich den Treppenlift vorab einmal testen?
ThyssenKrupp Treppenlifte sind in ganz Deutschland installiert, auch in Ihrer Nähe. Gern nimmt Sie unser Techniker mit zu einer kostenlosen Probefahrt bei einem unserer bestehenden Kunden in Ihrer Nachbarschaft. Neben dem Ausprobieren des Treppenliftes können Sie auch mit dem Nachbarn über seine Erfahrungen mit uns sprechen. Das schafft eine vertrauensvolle Grundlage für Ihre richtige Entscheidung.
- Wer bezahlt den Treppenlift?
- Wer bezahlt den Treppenlift?
Grundsätzlich ist die Anschaffung eines Treppenliftes eine private Anschaffung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Pflegeversicherung einen Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI erhalten. Das sind 2.557€. Grundvoraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe.
Seit dem 01.05.2010 gibt es in Ergänzung zum bisherigen Förderkredit "Wohnraum modernisieren - Altersgerecht Umbauen" von der KfW Bankengruppe einen Zuschuss von bis zu 2.500 EUR pro Wohneinheit. Antragsberechtigt sind Wohneigentümer und Vermieter und auch Mieter, wenn diese mit Zustimmung des Vermieters umbauen. Der Zuschuss wird direkt über die KfW beantragt und ausgezahlt.